Verantwortungsbereiche
Was soll erreicht werden?
Schutz des Wassers im Allgemeinen
(Seen, Flüsse, Trinkwasser, Natur = Uferrandbereiche)
Warum die wiederkehrenden Dichtheitsprüfungen?
Bei undichten Leitungen, die über dem Grundwasserspiegel liegen, kann es durch austretendes Abwasser zu Boden- oder Grundwasserverunreinigungen kommen.
Bei häuslichem Abwasser geht die Gefährdung primär von fäkalen Keimen, Krankheitserreger, anorganischen Verbindungen, Arzneimitteln und Schwermetallen aus, die im Untergrund im Allgemeinen nur unzureichend eliminiert werden.
Ein besonders hohes Gefährdungspotential besteht bei gewerblichem oder industriellem Abwasser, das Schadstoffe in höherer Konzentration enthalten kann.
Darüber hinaus kann bei undichten Leitungen unterhalb des Grundwasserspiegels eindringendes Grundwasser, sogenanntes "Fremdwasser", den Betrieb sowie die Reinigungsleistung der öffentlichen Entwässerungseinrichtungen
Wer ist von der wiederkehrenden Dichtheitsprüfung betroffen?
Alle Grundstücksstückseigentümer einer privat- oder gewerblich genutzten Immobilie, vom Einfamilienhaus bis Großwohnanlage
Pflichten der Grundstückseigentümer
Der Grundstückseigentümer hat seine GEA (Grundstücksentwässerungsanlage) nach der kommunalen Entwässerungssatzung regelmäßig auf Dichtheit zu untersuchen und ggf. zu sanieren.
Fristen der wiederkehrenden Dichtheitsprüfung
Die für Ihre Immobilie entsprechende Frist entnehmen Sie bitte der für Sie gültigen Entwässerungssatzung.
Fazit:
Nach den jeweiligen kommunalen Entwässerungssatzungen (soweit in diesen auf die DIN 1986-30 Bezug genommen wird und der Termin verlangt wird) müssen alle bestehenden Grundstücksentwässerungsanlagen bis zum 31.12.2015 untersucht und nach Beseitigung von Mängeln wasserdicht sein.

Mehr Informationen finden Sie in unserem internen Bereich.
Download der Trinkwasserverordung |
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| Download des Infektionsschutzgesetzes | |
| Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser |
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