Begriffsbestimmungen

Grundstücksentwässerunganlage

  • die Abwasser- und Regenwasserleitungen (bei Mischsystemen)innerhalb von Gebäuden
  • Abwasser- und Regenwasserleitungen (bei Mischsystemen) unter Gebäuden
  • alle weiteren erdverlegten Abwasser- und Regenwasserleitungen (bei Mischsystemen) im Grundstück
  • die Anschlussleitungen zum öffentlichen Kanal
  • der Anstich an den öffentlichen Kanal

 

Eigentumsverhältnisse

Die Grundstücksentwässerungsanlage (wie oben beschrieben), befindet sich im Eigentum des Grundstückseigentümers. Für Neubau und Änderung bestehender Anlagen sowie für die Instandhaltung (evtl. Sanierungen) ist der Grundstückseigentümer selbst verantwortlich. Rechtliche Grundlage hierfür sind die jeweiligen Entwässerungsatzungen.

 

 
KUNDENBEREICH







  Kooperationspartner
im Verband der
Immobilienverwalter Bayern e.V.
 
  Mitglied im Verband DWA
Deutsche Vereinigung für
Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.
 
 
  Mitglied bei
Haus & Grund Bayern e.V.
 

DESIGN+PROGRAMMIERUNG
www.somann-froehlich.de