Grundstücksentwässerunganlage
Eigentumsverhältnisse
Die Grundstücksentwässerungsanlage (wie oben beschrieben), befindet sich im Eigentum des Grundstückseigentümers. Für Neubau und Änderung bestehender Anlagen sowie für die Instandhaltung (evtl. Sanierungen) ist der Grundstückseigentümer selbst verantwortlich. Rechtliche Grundlage hierfür sind die jeweiligen Entwässerungsatzungen.

Mehr Informationen finden Sie in unserem internen Bereich.
Download der Trinkwasserverordung |
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| Download des Infektionsschutzgesetzes | |
| Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser |
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Kooperationspartner im Verband der Immobilienverwalter Bayern e.V. |
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| Mitglied im Verband DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. |
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| Mitglied bei Haus & Grund Bayern e.V. |
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DESIGN+PROGRAMMIERUNG
www.somann-froehlich.de