Ziel der Trinkwasserverordnung

Trinkwasser muss frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein sein.
Die klar definierten Forderungen zeigen auf, dass das Lebensmittel „Trinkwasser" ein verderbliches Gut darstellt.

Deshalb muss die einwandfreie Trinkwasserqualität auch nach der Einspeisung in Gebäude vor Beeinträchtigungen (mikrobiologisch oder chemisch) bewahrt werden.


Der Weg:
Die neue VDI 6023 Hygienebewusste Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen

 
KUNDENBEREICH







  Kooperationspartner
im Verband der
Immobilienverwalter Bayern e.V.
 
  Mitglied im Verband DWA
Deutsche Vereinigung für
Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.
 
 
  Mitglied bei
Haus & Grund Bayern e.V.
 

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