Trinkwasser muss frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein sein.
Die klar definierten Forderungen zeigen auf, dass das Lebensmittel „Trinkwasser" ein verderbliches Gut darstellt.
Deshalb muss die einwandfreie Trinkwasserqualität auch nach der Einspeisung in Gebäude vor Beeinträchtigungen (mikrobiologisch oder chemisch) bewahrt werden.
Der Weg:
Die neue VDI 6023 Hygienebewusste Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen

Mehr Informationen finden Sie in unserem internen Bereich.
Download der Trinkwasserverordung |
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| Download des Infektionsschutzgesetzes | |
| Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser |
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