Die Verantwortung für die Umsetzung der Trinkwasserverordnung teilen sich Wasserversorger, Installateur und Betreiber.

Für den Betreiber besteht die Verantwortung in
Für den Installateur besteht die Verantwortung nach AVB WasserV in
Jeder Betreiber ist verpflichtet, die Benutzer von Anlagen vor Gefahren zu schützen.
- - Grundsatz zur Verkehrssicherungspflicht - -
Die Pflicht zur Inspektion und Wartung von Trinkwasseranlagen
besteht grundsätzlich und beginnt für den Betreiber mit der Abnahme der
Trinkwasseranlage
- - VDI 6023 Punkt 6.1 - -
Die Abstimmung von wasserhygienischen Anforderungen bei Nutzung und
unterschiedlicher Betriebsweise (z.B. Maßnahmen bei
Betriebsunterbrechungen, vorhersehbarer Stagnation usw.) müssen
zwischen fachkundigen Trinkwasserinstallateuren und dem Betreiber
durchgeführt werden.
- - VDI 6023 Punkt 5 - -