Die Verantwortung

Die Verantwortung für die Umsetzung der Trinkwasserverordnung teilen sich Wasserversorger, Installateur und Betreiber.

 

 

 

Für den Betreiber besteht die Verantwortung in

  • der Zapfstellenverantwortung
  • der Verantwortung für den bestimmungsgemäßen Betrieb und
  • der Verantwortung für Inspektion und Wartung mitentsprechender Dokumentationspflicht


Für den Installateur besteht die Verantwortung nach AVB WasserV in

  • der Beratung und Installation nach dem allgemein anerkannten Stand der Technik
  • der Hinweis- und Beratungspflicht
    (Einweisung/Dokumentation und Hinweis auf den bestimmungsgemäßen Betrieb) und
  • der fachkundigen Durchführung von Wartung und Inspektionen


Jeder Betreiber ist verpflichtet, die Benutzer von Anlagen vor Gefahren zu schützen.
- - Grundsatz zur Verkehrssicherungspflicht - -

Die Pflicht zur Inspektion und Wartung von Trinkwasseranlagen besteht grundsätzlich und beginnt für den Betreiber mit der Abnahme der Trinkwasseranlage
- - VDI 6023 Punkt 6.1 - -

Die Abstimmung von wasserhygienischen Anforderungen bei Nutzung und unterschiedlicher Betriebsweise (z.B. Maßnahmen bei Betriebsunterbrechungen, vorhersehbarer Stagnation usw.) müssen zwischen fachkundigen Trinkwasserinstallateuren und dem Betreiber durchgeführt werden.
- - VDI 6023 Punkt 5 - -

 
KUNDENBEREICH







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