Sowohl der Installateur, als auch der Betreiber haben Ihren Beitrag
zur praktischen Umsetzung der Trinkwasserverordnung zu leisten.
Für den Installateur bedeutet dies eine Kontrolle der täglichen Arbeit auf die Einhaltung von
- Anforderungen an Transport und Lagerung von Anlagenteilen der Trinkwasserinstallation (auch Rohre),
- Anforderungen an die Montage,
- Anforderungen an die Druckprüfung, Inbetriebnahme, das Spülen und Einregulieren des Systems,
- Anforderungen an die Übergabe und die entsprechende Dokumentation.
Für den Betreiber besteht die Pflicht zur
- Überwachung und Dokumentation der Betriebsparameter,
- Durchführung der Inspektionsmaßnahmen und führen eines Betriebsbuches
- Durchführung bzw. Anforderung der Wartungsmaßnahmen sowie entsprechende Dokumentation (Betriebsbuch)
Die hygienische Mindestmaßnahmen umfassen
- jährliche Inspektion und Kontrolle des Trinkwassererwärmers
(alle 2 Jahre, wenn nötig Reinigung und Entkalkung)
- jährliche Kontrolle der hydraulischen Einregulierungen
- monatliche Temperaturinspektion Kaltwasser < 25°C Warmwasser > 55°C
- jährliche hygienisch-mikrobiologische (Legionellen) Untersuchung gemäß DVGW W551
- monatliche Bewertung der Stagnationsproblematik